415.211
FHG
CH-SO
§ 10 Fachhochschulgesetz (FHG) - Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
Kantonale Fachhochschulen
§ 10 FHG · Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
1. Die Führung der Fachhochschulen richtet sich nach dem Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung vom 3. September 2003.