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415.211 FHG CH-SO

§ 10 Fachhochschulgesetz (FHG) - Wirkungsorientierte Verwaltungsführung

Kantonale Fachhochschulen
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§ 10 FHG · Wirkungsorientierte Verwaltungsführung

1. Die Führung der Fachhochschulen richtet sich nach dem Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung vom 3. September 2003.

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