414.71
CH-SO
§ 7 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen - 2. Sistierung
Allgemeines
§ 7 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen · 2. Sistierung
1. Falls die Schule die zur Verfügung gestellten Schulräume oder Schulanlagen vorübergehend für besondere Schulveranstaltungen benötigt, kann die Bewilligung für einzelne Veranstaltungen ohne Entschädigung sistiert werden.