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§ 22 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 22 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement über die Benützung der Turnhallen, Sportplätze und Anlagen der Kantonsschule Solothurn (Turnhallen-Reglement) vom 9. Juni 1964 wird aufgehoben.

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