414.71
CH-SO
§ 22 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 22 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Reglement über die Benützung der Turnhallen, Sportplätze und Anlagen der Kantonsschule Solothurn (Turnhallen-Reglement) vom 9. Juni 1964 wird aufgehoben.