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414.71 CH-SO

§ 2 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen - Bewilligungen 1. Arten von Veranstaltungen

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§ 2 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen · Bewilligungen 1. Arten von Veranstaltungen

1. Bewilligungen können erteilt werden

a) zur Benützung von Schulräumen: für die Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen;

b) zur Benützung der Turnhallen, Sportplätze und Sportanlagen: für die Durchführung turnerischer, sportlicher und kultureller Veranstaltungen.

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