414.71
CH-SO
§ 2 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen - Bewilligungen 1. Arten von Veranstaltungen
Allgemeines
§ 2 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen · Bewilligungen 1. Arten von Veranstaltungen
1. Bewilligungen können erteilt werden
a) zur Benützung von Schulräumen: für die Durchführung von wissenschaftlichen, künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen;
b) zur Benützung der Turnhallen, Sportplätze und Sportanlagen: für die Durchführung turnerischer, sportlicher und kultureller Veranstaltungen.