414.71
CH-SO
§ 15 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen - Nebenkosten
Gebühren und besondere Entschädigungen
§ 15 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen · Nebenkosten
1. In den Gebühren sind die Kosten für Reinigung, Heizung, Beleuchtung und Wasser inbegriffen.
2. Die Benützung von Einrichtungen ist besonders zu berechnen, ebenso das Stimmen von Musikinstrumenten.