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§ 15 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen - Nebenkosten

Gebühren und besondere Entschädigungen
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§ 15 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen · Nebenkosten

1. In den Gebühren sind die Kosten für Reinigung, Heizung, Beleuchtung und Wasser inbegriffen.

2. Die Benützung von Einrichtungen ist besonders zu berechnen, ebenso das Stimmen von Musikinstrumenten.

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