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§ 12 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen - Rauchen

Benützungsvorschriften
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§ 12 Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen · Rauchen

1. Das Rauchen ist in sämtlichen Schulräumlichkeiten verboten.

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