414.481
CH-SO
§ 5 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen (ADO Mittelschulen) - Versäumte Leistungsnachweise
Absenzen, Entschuldigungen, Dispensationen
§ 5 ADO Mittelschulen · Versäumte Leistungsnachweise
1. Versäumte angekündigte Prüfungen, Nachprüfungen und andere Leistungsnachweise, für die eine rechtzeitig vorgewiesene und als begründet anerkannte Entschuldigung vorliegt, müssen grundsätzlich nachgeholt werden. Die Fachlehrperson bestimmt den Termin, die Art und den Inhalt der Nachprüfung.
2. Jeder unentschuldigt versäumte angekündigte Leistungsnachweis wird mit der Note 1 bewertet.