Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.481 CH-SO

§ 5 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen (ADO Mittelschulen) - Versäumte Leistungsnachweise

Absenzen, Entschuldigungen, Dispensationen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 ADO Mittelschulen · Versäumte Leistungsnachweise

1. Versäumte angekündigte Prüfungen, Nachprüfungen und andere Leistungsnachweise, für die eine rechtzeitig vorgewiesene und als begründet anerkannte Entschuldigung vorliegt, müssen grundsätzlich nachgeholt werden. Die Fachlehrperson bestimmt den Termin, die Art und den Inhalt der Nachprüfung.

2. Jeder unentschuldigt versäumte angekündigte Leistungsnachweis wird mit der Note 1 bewertet.

← § 4 ADO Mittelschulen Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen (ADO Mittelschulen) - Zweck § 6 ADO Mittelschulen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →