414.481
CH-SO
§ 23 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen (ADO Mittelschulen) - Beschwerde
Verfahren und Rechtsmittel
§ 23 ADO Mittelschulen · Beschwerde
1. Gegen Verfügungen gestützt auf die vorliegende Absenzen- und Disziplinarordnung kann innerhalb von 10 Tagen beim Departement Beschwerde eingereicht werden.
2. Entscheide des Departements können innerhalb von 10 Tagen an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.