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414.481 CH-SO

§ 23 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen (ADO Mittelschulen) - Beschwerde

Verfahren und Rechtsmittel
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§ 23 ADO Mittelschulen · Beschwerde

1. Gegen Verfügungen gestützt auf die vorliegende Absenzen- und Disziplinarordnung kann innerhalb von 10 Tagen beim Departement Beschwerde eingereicht werden.

2. Entscheide des Departements können innerhalb von 10 Tagen an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

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