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414.481 CH-SO

§ 19 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen (ADO Mittelschulen) - Massnahme des Departements

Massnahmen
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§ 19 ADO Mittelschulen · Massnahme des Departements

1. Auf Antrag der Schulleitung kann das Departement den endgültigen Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers von der Schule anordnen.

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