414.481
CH-SO
§ 19 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen (ADO Mittelschulen) - Massnahme des Departements
Massnahmen
§ 19 ADO Mittelschulen · Massnahme des Departements
1. Auf Antrag der Schulleitung kann das Departement den endgültigen Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers von der Schule anordnen.