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414.481 CH-SO

§ 14 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen (ADO Mittelschulen) - Verhalten in der Schulgemeinschaft

Verhaltensregeln
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§ 14 ADO Mittelschulen · Verhalten in der Schulgemeinschaft

1. Nicht erlaubt sind insbesondere

a) physische und psychische Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung;

b) öffentliche Herabsetzung von Angehörigen und Gästen der Schule;

c) mutwillige Sachbeschädigungen;

d) missbräuchliche Nutzung oder unerlaubte Verwendung von Informations- und Kommunikationsmitteln der Schule;

e) Aufnahme, Speicherung und Publikation von Bild und Ton ohne ausdrückliche Genehmigung der betroffenen Personen;

f) unlauteres Verhalten bei Prüfungen und anderen Leistungsnachweisen;

g) Rauchen auf dem Schulareal;

h) Verbreitung und Konsum von Alkohol und anderen nicht ärztlich verordneten psychoaktiven Substanzen während einer Unterrichtsveranstaltung sowie auf dem gesamten Schulareal.

2. Die Schulleitung kann Ausnahmen vom Rauch- und Alkoholverbot zulassen.

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