414.481
CH-SO
§ 13 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen (ADO Mittelschulen) - Beeinträchtigung des Schulbetriebs
Verhaltensregeln
§ 13 ADO Mittelschulen · Beeinträchtigung des Schulbetriebs
1. Jede Beeinträchtigung des Schulbetriebs ist untersagt. Dazu gehören insbesondere
a) Verstösse gegen die Hausordnung und gegen schulinterne Anordnungen;
b) Nichtbefolgen von Anweisungen der Schulleitung, der Lehrpersonen und anderer von der Schulleitung beauftragter Personen;
c) Stören des Unterrichts und von schulischen Veranstaltungen.