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414.481 CH-SO

§ 13 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen (ADO Mittelschulen) - Beeinträchtigung des Schulbetriebs

Verhaltensregeln
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§ 13 ADO Mittelschulen · Beeinträchtigung des Schulbetriebs

1. Jede Beeinträchtigung des Schulbetriebs ist untersagt. Dazu gehören insbesondere

a) Verstösse gegen die Hausordnung und gegen schulinterne Anordnungen;

b) Nichtbefolgen von Anweisungen der Schulleitung, der Lehrpersonen und anderer von der Schulleitung beauftragter Personen;

c) Stören des Unterrichts und von schulischen Veranstaltungen.

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