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414.481 CH-SO

§ 12 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen (ADO Mittelschulen) - Absenzeneintrag im Zeugnis

Absenzen, Entschuldigungen, Dispensationen
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§ 12 ADO Mittelschulen · Absenzeneintrag im Zeugnis

1. Entschuldigte und unentschuldigte Absenzen werden im Zeugnis eingetragen.

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