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414.481 CH-SO

§ 1 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen (ADO Mittelschulen) - Zweck

Allgemeines
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§ 1 ADO Mittelschulen · Zweck

1. Diese Absenzen- und Disziplinarordnung dient der Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebs und dem Erhalt einer für das erfolgreiche Lernen förderlichen Schulgemeinschaft. Sie bezweckt insbesondere den regelmässigen Schulbesuch sowie kooperatives, wertschätzendes und rücksichtsvolles Verhalten.

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