414.481
CH-SO
§ 1 Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Mittelschulen (ADO Mittelschulen) - Zweck
Allgemeines
§ 1 ADO Mittelschulen · Zweck
1. Diese Absenzen- und Disziplinarordnung dient der Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebs und dem Erhalt einer für das erfolgreiche Lernen förderlichen Schulgemeinschaft. Sie bezweckt insbesondere den regelmässigen Schulbesuch sowie kooperatives, wertschätzendes und rücksichtsvolles Verhalten.