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§ 7 Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen - Prüfungsfächer und Prüfungsart

Maturitätsprüfungen
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§ 7 Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen · Prüfungsfächer und Prüfungsart

1. Die Grundlagenfächer werden wie folgt geprüft

a)* Deutsch (Erstsprache): schriftlich und mündlich;

b) Französisch oder Italienisch (zweite Landessprache): schriftlich;

c)* zweite Landessprache oder dritte Sprache: mündlich; die Schüler und Schülerinnen können das Prüfungsfach wählen;

d) Mathematik: schriftlich und mündlich;

e)* Geschichte oder Physik: schriftlich; die Schüler und Schülerinnen können das Prüfungsfach wählen.

f)* ...

g)* ...

2. Das Schwerpunktfach wird schriftlich und mündlich geprüft. Die Schwerpunktfächer Bildnerisches Gestalten und Musik werden schriftlich und mündlich-praktisch geprüft.

3. ...

4. ...

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