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CH-SO
§ 7 Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen - Prüfungsfächer und Prüfungsart
Maturitätsprüfungen
§ 7 Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen · Prüfungsfächer und Prüfungsart
1. Die Grundlagenfächer werden wie folgt geprüft
a)* Deutsch (Erstsprache): schriftlich und mündlich;
b) Französisch oder Italienisch (zweite Landessprache): schriftlich;
c)* zweite Landessprache oder dritte Sprache: mündlich; die Schüler und Schülerinnen können das Prüfungsfach wählen;
d) Mathematik: schriftlich und mündlich;
e)* Geschichte oder Physik: schriftlich; die Schüler und Schülerinnen können das Prüfungsfach wählen.
f)* ...
g)* ...
2. Das Schwerpunktfach wird schriftlich und mündlich geprüft. Die Schwerpunktfächer Bildnerisches Gestalten und Musik werden schriftlich und mündlich-praktisch geprüft.
3. ...
4. ...