414.472
CH-SO
§ 17 Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen - Berechnen der Maturitätsnoten
Bewerten und Berechnen der Leistungen
§ 17 Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen · Berechnen der Maturitätsnoten
1. Die Maturitätsnote in Fächern mit Prüfung entspricht dem auf halbe und ganze Noten gerundeten arithmetischen Mittel aus Prüfungsnote und Erfahrungsnote. Liegt es genau zwischen einer ganzen und einer halben Note, so wird aufgerundet.
2. In Fächern, in denen keine Prüfung abgelegt wird, entsprechen die Maturitätsnoten den Erfahrungsnoten.