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CH-SO
§ 16 Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen - Berechnen der Prüfungsnoten
Bewerten und Berechnen der Leistungen
§ 16 Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen · Berechnen der Prüfungsnoten
1. Die Noten der schriftlichen, der mündlichen und der mündlich-praktischen Prüfungen werden in ganzen und halben Noten ausgedrückt. 6 ist die beste Note, 1 die schlechteste.
2. Die Prüfungsnote eines Fachs entspricht dem arithmetischen Mittel der Noten der schriftlichen und der mündlichen oder der mündlich-praktischen Prüfung. Die Note wird nicht gerundet.
3. Wird nur schriftlich oder mündlich geprüft, zählt die Note als Prüfungsnote.