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§ 8 Reglement über Aufnahme, Zeugnisse, Promotion und Entlassung für die Maturitätsschulen des Kantons Solothurn (Promotionsreglement Maturitätsschulen) - Information der Eltern und der vorbereitenden Schulen

Aufnahme und Wechsel einzelner Fächer
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§ 8 Promotionsreglement Maturitätsschulen · Information der Eltern und der vorbereitenden Schulen

1. Die Schulleitungen sind verantwortlich, dass die Eltern und die vorbereitenden Schulen über die Bedingungen und das Verfahren für die Aufnahme sowie über die Organisation und die Durchführung der Aufnahmeprüfung rechtzeitig unterrichtet werden.

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