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414.441.5 CH-SO

§ 7 Reglement über Aufnahme, Zeugnisse, Promotion und Entlassung für die Maturitätsschulen des Kantons Solothurn (Promotionsreglement Maturitätsschulen) - Wiederholung des Aufnahmeverfahrens

Aufnahme und Wechsel einzelner Fächer
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§ 7 Promotionsreglement Maturitätsschulen · Wiederholung des Aufnahmeverfahrens

1. Das Aufnahmeverfahren für die Maturitätsschule kann nur einmal wiederholt werden.

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