414.441.5
CH-SO
§ 7 Reglement über Aufnahme, Zeugnisse, Promotion und Entlassung für die Maturitätsschulen des Kantons Solothurn (Promotionsreglement Maturitätsschulen) - Wiederholung des Aufnahmeverfahrens
Aufnahme und Wechsel einzelner Fächer
§ 7 Promotionsreglement Maturitätsschulen · Wiederholung des Aufnahmeverfahrens
1. Das Aufnahmeverfahren für die Maturitätsschule kann nur einmal wiederholt werden.