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§ 6 Reglement über Aufnahme, Zeugnisse, Promotion und Entlassung für die Maturitätsschulen des Kantons Solothurn (Promotionsreglement Maturitätsschulen) - Aufnahmeprüfung

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§ 6 Promotionsreglement Maturitätsschulen · Aufnahmeprüfung

1. Die kantonale Aufnahmeprüfung wird gemeinsam von den Maturitätsschulen, den Fachmittelschulen und den Berufsmaturitätsschulen erarbeitet und durchgeführt. Diese findet im Frühling statt.

2. Bei der Prüfung werden nicht nur die vorhandenen Kenntnisse, sondern auch die allgemeinen geistigen Fähigkeiten der Schüler und Schülerinnen berücksichtigt.

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