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§ 5 Reglement über Aufnahme, Zeugnisse, Promotion und Entlassung für die Maturitätsschulen des Kantons Solothurn (Promotionsreglement Maturitätsschulen) - Voraussetzungen für die Aufnahme in die erste Klasse

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§ 5 Promotionsreglement Maturitätsschulen · Voraussetzungen für die Aufnahme in die erste Klasse

1. Die Aufnahme in die erste Klasse setzt im Regelfall den Besuch folgender Klassen voraus: Zweite Klasse der Sekundarschule P oder dritte Klasse der Sekundarschule E.

2. In Ausnahmefällen bei sehr guten Leistungen ist die Aufnahme nach der zweiten Klasse der Sekundarschule E möglich.

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