414.441.5
CH-SO
§ 5 Reglement über Aufnahme, Zeugnisse, Promotion und Entlassung für die Maturitätsschulen des Kantons Solothurn (Promotionsreglement Maturitätsschulen) - Voraussetzungen für die Aufnahme in die erste Klasse
Aufnahme und Wechsel einzelner Fächer
§ 5 Promotionsreglement Maturitätsschulen · Voraussetzungen für die Aufnahme in die erste Klasse
1. Die Aufnahme in die erste Klasse setzt im Regelfall den Besuch folgender Klassen voraus: Zweite Klasse der Sekundarschule P oder dritte Klasse der Sekundarschule E.
2. In Ausnahmefällen bei sehr guten Leistungen ist die Aufnahme nach der zweiten Klasse der Sekundarschule E möglich.