414.441.5
CH-SO
§ 41 Reglement über Aufnahme, Zeugnisse, Promotion und Entlassung für die Maturitätsschulen des Kantons Solothurn (Promotionsreglement Maturitätsschulen) - Spezialbestimmung für die Beurteilung des Faches Sport im Schuljahr 2020/2021 aufgrund von Covid-19
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 41 Promotionsreglement Maturitätsschulen · Spezialbestimmung für die Beurteilung des Faches Sport im Schuljahr 2020/2021 aufgrund von Covid-19
1. In Abweichung zu den Bestimmungen dieses Reglements gilt für die Beurteilung des Faches Sport im Schuljahr 2020/2021 Folgendes
a) Sport zählt im ersten, zweiten und dritten Jahr der regulären Maturitätslehrgänge und im ersten, zweiten, dritten und vierten Jahr der Sonderklasse nicht als Promotionsfach und wird nicht benotet;
b) im Zeugnis wird an Stelle einer Note die Bemerkung "besucht" eingetragen.