414.441.5
CH-SO
§ 3 Reglement über Aufnahme, Zeugnisse, Promotion und Entlassung für die Maturitätsschulen des Kantons Solothurn (Promotionsreglement Maturitätsschulen) - Rechtsmittel
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Promotionsreglement Maturitätsschulen · Rechtsmittel
1. Gegen Verfügungen auf Grund dieses Reglementes kann innert 10 Tagen beim Departement für Bildung und Kultur Beschwerde eingereicht werden.