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414.441.5 CH-SO

§ 3 Reglement über Aufnahme, Zeugnisse, Promotion und Entlassung für die Maturitätsschulen des Kantons Solothurn (Promotionsreglement Maturitätsschulen) - Rechtsmittel

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Promotionsreglement Maturitätsschulen · Rechtsmittel

1. Gegen Verfügungen auf Grund dieses Reglementes kann innert 10 Tagen beim Departement für Bildung und Kultur Beschwerde eingereicht werden.

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