414.441.5
CH-SO
§ 22 Reglement über Aufnahme, Zeugnisse, Promotion und Entlassung für die Maturitätsschulen des Kantons Solothurn (Promotionsreglement Maturitätsschulen) - Zeugnistermine
Zeugnisse, Promotion und Entlassung
§ 22 Promotionsreglement Maturitätsschulen · Zeugnistermine
1. Zeugnisse werden im ersten und zweiten Jahr des Ausbildungsganges am Ende jeden Semesters, im dritten und vierten Jahr am Ende des Schuljahres erteilt.