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§ 22 Reglement über Aufnahme, Zeugnisse, Promotion und Entlassung für die Maturitätsschulen des Kantons Solothurn (Promotionsreglement Maturitätsschulen) - Zeugnistermine

Zeugnisse, Promotion und Entlassung
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§ 22 Promotionsreglement Maturitätsschulen · Zeugnistermine

1. Zeugnisse werden im ersten und zweiten Jahr des Ausbildungsganges am Ende jeden Semesters, im dritten und vierten Jahr am Ende des Schuljahres erteilt.

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