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414.151.2 CH-SO

§ 7 Verordnung über Schulgelder, Gebühren und Kostenbeiträge an den Mittelschulen - Kostenbeitrag an Veranstaltungen und Aktivitäten

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§ 7 Verordnung über Schulgelder, Gebühren und Kostenbeiträge an den Mittelschulen · Kostenbeitrag an Veranstaltungen und Aktivitäten

1. Für besondere schulische Veranstaltungen und für ausserschulische Aktivitäten kann von den Schülerinnen und Schülern ein angemessener Kostenbeitrag verlangt werden.

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