§ 5 Verordnung über Schulgelder, Gebühren und Kostenbeiträge an den Mittelschulen - Kostenbeitrag an den Instrumentalunterricht
§ 5 Verordnung über Schulgelder, Gebühren und Kostenbeiträge an den Mittelschulen · Kostenbeitrag an den Instrumentalunterricht
1. An den Besuch des Instrumentalunterrichts bezahlen die Schüler und Schülerinnen pro Semester 275 Franken.
2. Von der Bezahlung des Kostenbeitrages für den Instrumentalunterricht für das Erstinstrument sind Schüler und Schülerinnen im Gymnasium befreit, wenn sie
a) Musik als Schwerpunktfach wählen;
b) weder Bildnerisches Gestalten noch Musik als Schwerpunktfach gewählt haben, aber Musik als Wahlpflichtfach wählen: bis zum Abschluss der dritten Klasse;
c) Bildnerisches Gestalten als Schwerpunktfach gewählt haben und am Maturitätsvorspiel teilnehmen: bis zum Abschluss der dritten Klasse.
3. Von der Bezahlung des Kostenbeitrages für den Instrumentalunterricht für das Erstinstrument sind Schüler und Schülerinnen der Fachmittelschule im Berufsfeld Pädagogik ab dem zweiten Ausbildungsjahr befreit.
4. Die Schüler und Schülerinnen beschaffen und bezahlen ihre Instrumente selbst.