414.151.2
CH-SO
§ 1 Verordnung über Schulgelder, Gebühren und Kostenbeiträge an den Mittelschulen - Gegenstand und Geltungsbereich
§ 1 Verordnung über Schulgelder, Gebühren und Kostenbeiträge an den Mittelschulen · Gegenstand und Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Schulgelder, Gebühren und Kostenbeiträge für den Besuch der Ausbildungsgänge an den Mittelschulen.
2. Vorbehalten bleiben die besonderen Kostenbestimmungen der Gesetzgebung über die Fachmittelschule.