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414.135 CH-SO

§ 8 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule - Aufnahmeentscheid

Ordentliche Aufnahmen
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§ 8 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule · Aufnahmeentscheid

1. Aufgenommen wird, wer an der Prüfung in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen (ungerundeter Durchschnitt aus Französisch und Englisch) und Mathematik (doppelt gezählt) zusammen mit der Empfehlung der bisherigen Schule mindestens 16 Punkte erreicht.

2. Über die Prüfungsergebnisse entscheidet die Konferenz der Mitglieder der Korrekturteams unter dem Vorsitz der Abteilungsleitung der Fachmittelschule.

3. Die Abteilungsleitung der Fachmittelschule eröffnet den Schülern und Schülerinnen oder deren gesetzlichen Vertretung den Aufnahmeentscheid schriftlich.

4. Die Aufnahme erfolgt definitiv.

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