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414.135 CH-SO

§ 3 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule - Anmeldung und Eintritt

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§ 3 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule · Anmeldung und Eintritt

1. Die Frist und die Bedingungen für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren werden im Amtsblatt und in den Tageszeitungen bekanntgegeben.

2. Anmelden kann sich, wer das 11. Schuljahr absolviert oder absolviert hat.

3. Der Eintritt ist in der Regel bis spätestens zwei Jahre nach Ende der obligatorischen Schulzeit möglich. Die Abteilungsleitung der Fachmittelschule kann Ausnahmen bewilligen.

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