414.135
CH-SO
§ 18 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule - Aufnahme in ein höheres Semester
Ausserordentliche Aufnahmen
§ 18 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule · Aufnahme in ein höheres Semester
1. Wer in ein höheres Semester der Fachmittelschule eintreten will, hat den Nachweis für einen genügenden Wissensstand zu erbringen. Es kann eine Prüfung durchgeführt werden.
2. Die Abteilungsleitung der Fachmittelschule legt die individuellen Bedingungen fest und entscheidet über die Aufnahme.