414.135
CH-SO
§ 17 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule - Übertritt aus anderen schweizerischen Schulen oder ausländischen Schulen
Ausserordentliche Aufnahmen
§ 17 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule · Übertritt aus anderen schweizerischen Schulen oder ausländischen Schulen
1. Aus einer anderen schweizerischen Schule wird ohne weiteres Verfahren aufgenommen, wer die Aufnahmebedingungen für die Fachmittelschule im Herkunftskanton erfüllt.
2. Wer aus einer ausländischen Schule eintreten will, hat den Nachweis für einen genügenden Wissensstand zu erbringen. Die Abteilungsleitung der Fachmittelschule legt die individuellen Bedingungen fest und entscheidet über die Aufnahme. Es kann eine Prüfung durchgeführt werden.