414.135
CH-SO
§ 16 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule - Übertritt aus dem kantonalen Gymnasium
Ausserordentliche Aufnahmen
§ 16 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule · Übertritt aus dem kantonalen Gymnasium
1. Wer bei der Anmeldung im ersten Semesterzeugnis des Gymnasiums einer solothurnischen Mittelschule definitiv promoviert ist, wird ohne weiteres Verfahren in die Fachmittelschule aufgenommen.
2. Wer bei der Anmeldung im ersten Semesterzeugnis des Gymnasiums einer solothurnischen Mittelschule provisorisch promoviert ist, absolviert die Aufnahmeprüfung.