414.135
CH-SO
§ 12 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule - Zuständigkeiten
Ordentliche Aufnahmen
§ 12 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule · Zuständigkeiten
1. Das Amt übt die Aufsicht über das Aufnahmeverfahren aus.
2. Für die Durchführung der Aufnahmeprüfung sind folgende Teams zu bilden
a) ein Team für die Leitung der Aufnahmeprüfung (Organisationsteam);
b) ein Team pro Prüfungsfach für die Erstellung der Prüfungsarbeiten (Erstellungsteams);
c) ein Team oder mehrere Teams pro Prüfungsfach für die Korrektur der Prüfungsarbeiten (Korrekturteams).
3. Das Amt entscheidet bei Uneinigkeit im Organisationsteam.
4. Die Leitung des Organisationsteams entscheidet bei Uneinigkeit in den Erstellungs- oder den Korrekturteams.