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414.135 CH-SO

§ 11 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule - Zusammenarbeit

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§ 11 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule · Zusammenarbeit

1. Die Fachmittelschule koordiniert das Aufnahmeverfahren zeitlich mit der Berufsmaturitätsschule.

2. Die Fachmittelschule erarbeitet gemeinsam mit der Berufsmaturitätsschule die Aufnahmeprüfung, wertet sie aus und entwickelt sie weiter.

3. Der Aufnahmeentscheid berechtigt grundsätzlich nur zur Aufnahme in die Fachmittelschule.

4. Es kann im gleichen Jahr nur eine Aufnahmeprüfung absolviert werden, entweder für die Fachmittelschule oder die Berufsmaturitätsschule.

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