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§ 10 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule - Gültigkeit der bestandenen Prüfung

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§ 10 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule · Gültigkeit der bestandenen Prüfung

1. Eine bestandene Aufnahmeprüfung bleibt für das nachfolgende Schuljahr gültig, bei späterem Eintritt muss die Aufnahmeprüfung neu absolviert werden.

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