414.135
CH-SO
§ 10 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule - Gültigkeit der bestandenen Prüfung
Ordentliche Aufnahmen
§ 10 Aufnahmereglement für die Fachmittelschule · Gültigkeit der bestandenen Prüfung
1. Eine bestandene Aufnahmeprüfung bleibt für das nachfolgende Schuljahr gültig, bei späterem Eintritt muss die Aufnahmeprüfung neu absolviert werden.