414.134
FMS
CH-SO
§ 9 Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen - Schriftliche Prüfungen
Durchführung der Abschlussprüfungen
§ 9 Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule FMS · Schriftliche Prüfungen
1. Die schriftlichen Prüfungen dauern im Fach Deutsch 4 Stunden, in allen übrigen Fächern 3 Stunden.
2. Die Prüfungsaufgaben werden von den Fachlehrpersonen ausgearbeitet und den Experten und Expertinnen rechtzeitig zur Genehmigung vorgelegt.
3. Im Einverständnis mit den Leitungen der Fachmittelschulen legen die Fachschaftskonferenzen zusammen mit den Experten oder Expertinnen die erlaubten Hilfsmittel fest.
4. Die Fachlehrperson korrigiert und bewertet die Prüfungsarbeiten. Diese sind den Experten und Expertinnen rechtzeitig zuzustellen, so dass sich diese ebenfalls ein Bild über die Arbeiten machen können. Die Noten werden von der Fachlehrperson gemeinsam mit dem Experten oder der Expertin festgelegt.