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414.134 FMS CH-SO

§ 24 Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 24 Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule FMS · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

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