414.134
FMS
CH-SO
§ 24 Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 24 Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule FMS · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.