414.134
FMS
CH-SO
§ 22 Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen - Aufhebung geltenden Rechts
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 22 Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule FMS · Aufhebung geltenden Rechts
1. Die Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Diplommittelschule vom 13. Mai 1991 ist aufgehoben. Vorbehalten bleibt Absatz 2.
2. Für die zweijährigen Diplommittelschulen gelten bis Ende des Schuljahrs 2004/2005 die bisherigen Rechtsgrundlagen.