414.134
FMS
CH-SO
§ 21 Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen - Rechtsmittel
Durchführung der Abschlussprüfungen
§ 21 Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule FMS · Rechtsmittel
1. Gegen Entscheide aufgrund dieser Verordnung kann innerhalb von zehn Tagen beim Departement für Bildung und Kultur Beschwerde eingereicht werden.