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414.134 FMS CH-SO

§ 16 Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen - Erteilung des Fachmittelschulausweises

Durchführung der Abschlussprüfungen
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§ 16 Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule FMS · Erteilung des Fachmittelschulausweises

1. Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig

a)* der Durchschnitt aus allen Noten unter § 5 mindestens 4,0 erreicht und

b)* höchstens drei Noten ungenügend sind und

c)* die Summe der Notenabweichungen von 4,0 nach unten nicht mehr als 2,0 Punkte beträgt.

2. Form und Inhalt des Fachmittelschulausweises richten sich nach dem Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom 25. Oktober 2018 der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).

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