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414.134 FMS CH-SO

§ 14 Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen - Abschlussnoten

Durchführung der Abschlussprüfungen
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§ 14 Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule FMS · Abschlussnoten

1. ...

2. In den Fächern, in welchen eine Abschlussprüfung abgelegt wird, entspricht die Abschlussnote dem auf ganze und halbe Noten gerundeten arithmetischen Mittel aus Erfahrungsnote und Prüfungsnote. In allen andern Fächern entspricht die Abschlussnote der Erfahrungsnote.

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