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414.134 FMS CH-SO

§ 13 Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen - Prüfungsnoten

Durchführung der Abschlussprüfungen
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§ 13 Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule FMS · Prüfungsnoten

1. ...

2. Die Prüfungsnote entspricht dem arithmetischen Mittel der Noten des schriftlichen und des mündlichen oder des mündlich-praktischen Teils. Die Noten werden nicht gerundet, sofern sie mit einer Erfahrungsnote verrechnet werden.

3. Wird nur schriftlich, nur mündlich oder nur mündlich-praktisch geprüft, zählt die entsprechende Note als Prüfungsnote.

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