414.134
FMS
CH-SO
§ 13 Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen - Prüfungsnoten
Durchführung der Abschlussprüfungen
§ 13 Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule FMS · Prüfungsnoten
1. ...
2. Die Prüfungsnote entspricht dem arithmetischen Mittel der Noten des schriftlichen und des mündlichen oder des mündlich-praktischen Teils. Die Noten werden nicht gerundet, sofern sie mit einer Erfahrungsnote verrechnet werden.
3. Wird nur schriftlich, nur mündlich oder nur mündlich-praktisch geprüft, zählt die entsprechende Note als Prüfungsnote.