414.134
FMS
CH-SO
§ 12 Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen - Strittige Fälle
Durchführung der Abschlussprüfungen
§ 12 Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule FMS · Strittige Fälle
1. In allen Fällen, in denen sich Fachlehrperson und Experte oder Expertin über die Notengebung nicht einigen können, entscheidet die Fachmittelschulkommission.