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414.134 FMS CH-SO

§ 12 Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen - Strittige Fälle

Durchführung der Abschlussprüfungen
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§ 12 Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule FMS · Strittige Fälle

1. In allen Fällen, in denen sich Fachlehrperson und Experte oder Expertin über die Notengebung nicht einigen können, entscheidet die Fachmittelschulkommission.

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