414.133
CH-SO
§ 7 Promotionsreglement für die Fachmittelschule - Nachprüfungen
Zeugnisse, Promotion und Entlassung
§ 7 Promotionsreglement für die Fachmittelschule · Nachprüfungen
1. Verpasste schriftliche Prüfungen, Hausarbeiten, Gruppenarbeiten und mündliche Leistungen müssen in der von der Lehrperson gewählten Form nachgeholt werden. Für eine versäumte Nachprüfung wird die Note 1 gesetzt. Nachprüfungen dürfen weder zu einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung führen.