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§ 7 Promotionsreglement für die Fachmittelschule - Nachprüfungen

Zeugnisse, Promotion und Entlassung
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§ 7 Promotionsreglement für die Fachmittelschule · Nachprüfungen

1. Verpasste schriftliche Prüfungen, Hausarbeiten, Gruppenarbeiten und mündliche Leistungen müssen in der von der Lehrperson gewählten Form nachgeholt werden. Für eine versäumte Nachprüfung wird die Note 1 gesetzt. Nachprüfungen dürfen weder zu einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung führen.

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