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414.133 CH-SO

§ 3 Promotionsreglement für die Fachmittelschule - Noten

Zeugnisse, Promotion und Entlassung
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§ 3 Promotionsreglement für die Fachmittelschule · Noten

1. Mit Ausnahme von Theater/Auftrittskompetenz werden in allen Fächern, die nach Stundentafel unterrichtet werden, Noten gesetzt.

2. Die Leistungen werden mit ganzen Noten 6 bis 1 (6=sehr gut, 5=gut, 4=genügend, 3=ungenügend, 2=schlecht, 1=sehr schlecht) und mit halben Zwischennoten bewertet.

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