414.133
CH-SO
§ 3 Promotionsreglement für die Fachmittelschule - Noten
Zeugnisse, Promotion und Entlassung
§ 3 Promotionsreglement für die Fachmittelschule · Noten
1. Mit Ausnahme von Theater/Auftrittskompetenz werden in allen Fächern, die nach Stundentafel unterrichtet werden, Noten gesetzt.
2. Die Leistungen werden mit ganzen Noten 6 bis 1 (6=sehr gut, 5=gut, 4=genügend, 3=ungenügend, 2=schlecht, 1=sehr schlecht) und mit halben Zwischennoten bewertet.