414.133
CH-SO
§ 23 Promotionsreglement für die Fachmittelschule - Repetierende der Diplommittelschule
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 23 Promotionsreglement für die Fachmittelschule · Repetierende der Diplommittelschule
1. Repetierende der Diplommittelschulen, die im Schuljahr 2004/2005 das erste Ausbildungsjahr repetieren und solche, die im Schuljahr 2005/2006 das zweite Ausbildungsjahr repetieren, treten in die entsprechende Klasse der Fachmittelschule über, wobei für sie die Rechtsgrundlagen der Fachmittelschule gelten. Die Schulleitung beziehungsweise der Rektor oder die Rektorein regelt die Einzelheiten.