Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.133 CH-SO

§ 22 Promotionsreglement für die Fachmittelschule - Aufhebung geltenden Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 22 Promotionsreglement für die Fachmittelschule · Aufhebung geltenden Rechts

1. Alle dieser Verordnung widersprechenden Bestimmungen sind aufgehoben, insbesondere das Reglement über die Aufnahme, Promotion und Entlassung der Schüler der Diplommittelschule (DMS) vom 13. Mai 1991 (DMS-Reglement). Vorbehalten bleibt Absatz 2.

2. Für die zweijährigen Diplommittelschulen gelten bis Ende des Schuljahrs 2004/2005 die bisherigen Rechtsgrundlagen.

← § 21 Promotionsreglement für die Fachmittelschule Geltungsbereich § 23 Promotionsreglement für die Fachmittelschule →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →