414.133
CH-SO
§ 22 Promotionsreglement für die Fachmittelschule - Aufhebung geltenden Rechts
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 22 Promotionsreglement für die Fachmittelschule · Aufhebung geltenden Rechts
1. Alle dieser Verordnung widersprechenden Bestimmungen sind aufgehoben, insbesondere das Reglement über die Aufnahme, Promotion und Entlassung der Schüler der Diplommittelschule (DMS) vom 13. Mai 1991 (DMS-Reglement). Vorbehalten bleibt Absatz 2.
2. Für die zweijährigen Diplommittelschulen gelten bis Ende des Schuljahrs 2004/2005 die bisherigen Rechtsgrundlagen.