414.133
CH-SO
§ 15 Promotionsreglement für die Fachmittelschule - Härtefälle
Zeugnisse, Promotion und Entlassung
§ 15 Promotionsreglement für die Fachmittelschule · Härtefälle
1. Die Klassenkonferenz kann in Härtefällen zugunsten des Schülers oder der Schülerin von den Regelungen in § 11 abweichen.