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414.133 CH-SO

§ 15 Promotionsreglement für die Fachmittelschule - Härtefälle

Zeugnisse, Promotion und Entlassung
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§ 15 Promotionsreglement für die Fachmittelschule · Härtefälle

1. Die Klassenkonferenz kann in Härtefällen zugunsten des Schülers oder der Schülerin von den Regelungen in § 11 abweichen.

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