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414.133 CH-SO

§ 11 Promotionsreglement für die Fachmittelschule - Beförderung, Repetition und Austritt

Zeugnisse, Promotion und Entlassung
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§ 11 Promotionsreglement für die Fachmittelschule · Beförderung, Repetition und Austritt

1. Schüler und Schülerinnen, die beim Zeugnistermin die Promotionsbedingungen erfüllen, werden ins nächste Schuljahr befördert.

2. Schüler und Schülerinnen, die beim Zeugnistermin die Promotionsbedingungen nicht erfüllen, müssen das Schuljahr wiederholen oder die Schule verlassen.

3. Repetenten oder Repetentinnen, die beim Zeugnistermin die Promotionsbedingungen nicht erfüllen, müssen die Schule verlassen. Es ist nur eine Repetition zulässig (siehe § 3 Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises).

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