414.133
CH-SO
§ 10 Promotionsreglement für die Fachmittelschule - Promotionsbedingungen
Zeugnisse, Promotion und Entlassung
§ 10 Promotionsreglement für die Fachmittelschule · Promotionsbedingungen
1. Für die Promotion müssen die Noten in den Promotionsfächern nach § 8 folgende Bedingungen erfüllen
a) Die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten darf nicht grösser sein als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben.
b) Die Summe der 5 tiefsten Noten muss mindestens 19 Punkte ergeben.