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414.133 CH-SO

§ 10 Promotionsreglement für die Fachmittelschule - Promotionsbedingungen

Zeugnisse, Promotion und Entlassung
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§ 10 Promotionsreglement für die Fachmittelschule · Promotionsbedingungen

1. Für die Promotion müssen die Noten in den Promotionsfächern nach § 8 folgende Bedingungen erfüllen

a) Die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten darf nicht grösser sein als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben.

b) Die Summe der 5 tiefsten Noten muss mindestens 19 Punkte ergeben.

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