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414.132 CH-SO

§ 7 Verordnung über die Fachmittelschule des Kantons Solothurn (Fachmittelschulverordnung) - Kosten

Besondere Kosten
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§ 7 Fachmittelschulverordnung · Kosten

1. Für den Besuch der Fachmittelschule wird eine jährliche Einschreibegebühr erhoben. Der Betrag wird in der Verordnung über Schulgelder, Gebühren und Kostenbeiträge an den Mittelschulen vom 30. April 2018 festgelegt.

2. Kosten, die aus besonderen Anlässen, Praktika und Sprachaufenthalten während der Ausbildung in der Fachmittelschule entstehen, sind von den Schülern und Schülerinnen zu übernehmen.

3. Entstehen Kosten für Zusatzleistungen, die für die Prüfungszulassung zur Fachmaturität gefordert werden, so sind diese von den Kandidaten und Kandidatinnen selber zu tragen.

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